Hundeabgabe und Hundemarke
Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke im Gemeindeamt nach erfolgter Anmeldung:
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden
(so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).
Kosten: Hundemarke € 3,–
Hundeabgabe: € 19,10
Nutzhunde: € 14,50
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen
und ihn in einer vom BM für Gesundheit, Familien und Jegend zur Verfügung gestellten bundesweiten
Datenbank zu registrieren.
Bei Fehlen des Chips kann im Wiederholungsfall die Strafe für diese Verwaltungsübertretung über € 3.000,– betragen.