AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Königsdorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden. Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter
https://www.bmf.gv.at/themen/digitalisierung/Verwaltung/Was-bedeutet-digitale-Verwaltung-/E-Government-Bausteine-und-Services/Amtssignatur.html

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Königsdorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:

Bildmarke.pdf

Amtssignatur_horizontal

Elektronische Signaturprüfung
https://signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Königsdorf:

Tel: 03325/2266
E-mail: post@koenigsdorf.bgld.gv.at
DVR-Nr.: 0684821
UID-Nr.: ATU16287300

Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

persönlich/postalisch: 7563 Königsdorf, Dorfstraße 19

per E-Mail: post@koenigsdorf.bgld.gv.at

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