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Führen und Halten von Tieren - Leinenpflicht

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie eine Verordnung des Gemeinderates betreffend das Führen und Halten von Tieren. Diese Verordnung umfasst u.a. die Leinenpflicht, sowie die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot.

Details der Verordnung sind dem Anhang zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

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