Verordnung Entwidmung Öffentliches Gut Teilflächen GrNr. 2463/2 und 2463/3
Sehr geehrte Damen und Herren,
nähere Details zur Verordnung zur Entwidmung von Teilflächen der GrNr. 2463/2 und 2463/3 können Sie dem Anhang entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Dokumente
- Verordnung_Entwidmung_ÖG_2463-2 und 2463-3.pdf Dateigröße: 878 KB