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Verordnung Entwidmung Öffentliches Gut Teilflächen GrNr. 2463/2 und 2463/3

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nähere Details zur Verordnung zur Entwidmung von Teilflächen der GrNr. 2463/2 und 2463/3 können Sie dem Anhang entnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

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