Verordnung Entwidmung Öffentliches Gut Teilfläche GrNr. 2540/2
Sehr geehrte Damen und Herren,
nähere Details zur Verordnung zur Entwidmung einer Teilfläche der GrNr. 2540/2 können Sie dem Anhang entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Dokumente
- KU_Verordnung_Entwidmung_ÖG_2540-2.pdf Dateigröße: 877 KB