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AUFLAGE 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes

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Die Gemeinde Königsdorf hat das Verfahren zur 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes eingeleitet. Gemäß § 43 Abs. 4 iVm §§ 42 Abs. 2 und 25 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Königsdorf sowie das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung für sechs Wochen, das ist in der Zeit

 

von 24.07.2026 bis 04.09.2026

 

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.

 

Die genaue Lage des Gebietes, auf welches sich die Änderung bezieht, ist aus den im Gemeindeamt aufliegenden digitalen Unterlagen ersichtlich.

 

Gemäß § 42 Abs. 4 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., ist jedermann berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Erinnerungen zum Flächenwidmungsplan vorzubringen.

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