BABYBONUS

Babybonus

€ 200,– pro Kind


Förderungsvoraussetzung: Der Hauptwohnsitz der Mutter und des Kindes muss in der Gemeinde begründet sein.
Auszahlung: Nach Anmeldung des Neugeborenen
 
Sie erhalten nach der Geburt Ihres Babys ein Schreiben vom Gemeindeamt, welches den Lebensbaum beinhaltet, sowie den Antrag auf Auszahlung des Babybonus. Nach Übermittlung der ausgefüllten Formulare bekommen Sie Besuch von unserem Bürgermeister, welcher Ihnen
  • eine Dokumentenmappe vom Land Burgenland 
  • Gutschein für eine Buchstart-Tasche der Bibliotheken Burgenland
  • eine Babyflasche im Königsdorf-Design

Von unseren Gemeindearbeitern wird Ihnen zusätzlich ein Lebensbäumchen (Obstbaum) zugestellt.