FRIEDHOFSVERWALTUNG

Im Gemeindefriedhof haben Sie die Möglichkeit der Erdbestattung oder die Aufbewahrung der Urne in einer Urnennische, sowie zukünftig im brandneuen Urnenhain, sowie Urnengräbern. 

Für die Nutzung einer Urnennische ist ein einmaliger Betrag in der Höhe von € 1.800,– zu entrichten.
Das Nutzungsrecht umfasst die Urnennische, die Bereitstellung der Urnenplatte und einer Laterne.
Die Beschriftung bzw. Gravierung der Urnenplatte hat der Nutzer auf eigene Kosten vorzunehmen.

 

Details zum neuen Urnenhain folgen hier demnächst!

 

Laufende Gebühren:
Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren eine Grabstellengebühr erhoben.
Die Grabstellengebühr beträgt für

1. Erdgräber für einfachen Belag 71,00 Euro für 10 Jahre        

2. Erdgräber für mehrfachen Belag 106,00 Euro für 10 Jahre      

3. gemauerte Grabstellen (Grüfte) 117,50 Euro für 10 Jahre

4. Aschengrabstelle (Urnennische) 71,00 Euro für 10 Jahre

 

Friedhofsverordnung 2023.pdf

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