HUNDE

An- und Abmeldung

(1) Wer einen Hund, für den die Abgabe zu entrichten ist, erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund, für den die Abgabe zu entrichten ist, neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Hund das Alter von 6 Wochen erreicht.

(2) Ebenso muß binnen 2 Wochen jeder Hund, der abgeschafft worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, beim Gemeindeamt abgemeldet werden. Im Falle der Veräußerung ist Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.

Gerne können sie dies auch digital erledigen:

@ 1: Hundeanmeldung

@ 2: Hundeabmeldung

 

Hundeabgabe und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke im Gemeindeamt nach erfolgter Anmeldung:
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Kosten Hundemarke                                        €    3,00 einmalig

Hundeabgabe für Nutzhunde:                        €   14,50 jährlich

Hundeabgabe für alle anderen Hunde:         €  22,44 jährlich

VO Hundeabgabe 2023.pdf

 

Führen und Halten von Tieren:

  • Im gesamten Gemeindegebiet herrscht eine Leinenpflicht
  • Hundebesitzer sind verpflichtet, die durch Hunde verursachte Verunreinigungen auf Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen, sowie Verkehrsflächen und Gehsteigen unverzüglich zu entfernen.

VO Leinenpflicht Beschluss 2023.pdf

 

Achtung, Chip-Pflicht für alle Hunde seit 2010!

Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen
und ihn in einer vom BM für Gesundheit, Familien und Jegend zur Verfügung gestellten bundesweiten
Datenbank zu registrieren.

Bei Fehlen des Chips kann im Wiederholungsfall die Strafe für diese Verwaltungsübertretung über € 3.000,– betragen.

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