Kundmachungen

30.03.2026

Öffentl. Bekanntmachung - Bauverhandlung OSG - Hinterweg 19 - Errichtung eines Wohnhauses

Öffentl. Bekanntmachung - Bauverhandlung OSG - Hinterweg 19 - Errichtung eines Wohnhauses

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei finden Sie die Kundmachung über die am 21.04.2026 stattfindende Bauverhandlung betreffend die Errichtung eines Wohnhauses am Hinterweg 19. (Innenhof Dorfstraße 19)

 

Die Einreichunterlagen liegen während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt Königsdorf auf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bgm. Mario Trinkl

12.03.2026

Borkenkäferverordnung 2026

Borkenkäferverordnung 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ing. Karl KONRAD von der Bezirksforstinspektion Bgld.-Süd, Jennersdorf, hat die Borkenkäfersituation im Bezirk Jennersdorf erhoben und dazu folgendes festgestellt:

 

Aufgrund der erhöhten Holznutzung in den letzten Jahren und des großen Schneebruchereignisses vom 20.2.2026 ist mit einem neuerlichen Borkenkäferauftreten an der Fichte und Weißkiefer im heurigen Jahr zu rechnen. Der milde Winter und der neue Schneebruch sowie ältere Windwurf-Schäden führten dazu, dass ein größerer Teil der Borkenkäfer überlebt hat und viel brutfähiges Material im Wald zu finden ist.

Aus den oben angeführten Gründen ist heuer mit einem verstärkten Auftreten von Borkenkäferschäden an unseren Nadelhölzern zu rechnen.

 

Es wurde daher aus fachlicher Sicht als notwendig erachtet, die verschärfte Anzeigepflicht, die Aufarbeitung und den Abtransport des befallenen Holzes und eventuell bekämpfungstechnische Behandlung des Holzes im Verordnungsweg neuerlich anzuordnen.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass wegen der besonderen Wichtigkeit der durchzuführenden Maßnahmen jede Übertretung nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 rigoros geahndet wird.

 

Weitere Details sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bezirkshauptmann

 

Ihre Gemeindeverwaltung

04.11.2025

Geflügelpest-Verordnung 2025

Geflügelpest-Verordnung 2025

Das gesamte Bundesgebiet wurde zu einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Details zu den Pflichten der Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind dem Anhang zu entnehmen.

 

Die geltende Verordnung und Kundmachung vom Bundesministerium liegen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landes Burgenland unter folgendem Link:

Neuigkeiten - Land Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/veterinaerdirektion-und-tierschutz/neuigkeiten/)