Auf unserer Amtstafel finden Sie alle amtlichen Veröffentlichungen unserer Gemeinde von Kundmachungen, Verordnungen und Bescheiden.
Geflügelpest-Verordnung 2025
04.11.2025Das gesamte Bundesgebiet wurde zu einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Details zu den Pflichten der Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind dem Anhang zu entnehmen.
Die geltende Verordnung und Kundmachung vom Bundesministerium liegen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landes Burgenland unter folgendem Link:
Neuigkeiten - Land Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/veterinaerdirektion-und-tierschutz/neuigkeiten/)
DOKUMENTE:
Hundeabgabe 2026
12.12.2025Die Details über die Verordnung einer Hundeabgabe sind dem Anhang zu entnehmen.
DOKUMENTE:
Wasserbezugsgebühren 2026
12.12.2025Die Details zu den Wasserbezugsgebühren im Jahr 2025 sind dem Anhang zu entnehmen.
DOKUMENTE:
Kanalbenützungsgebühren 2026
12.12.2025Die Verordnung über die Einhebung von Kanalbenützungsgebühren im Jahr 2025 finden Sie anbei.
DOKUMENTE:
Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle 2026
12.12.2025Die Gebührenverordnung zur Benützung der Abfallsammelstelle ist dem Anhang zu entnehmen.
DOKUMENTE:
Hundeabgabe 2025
20.12.2024Die Details über die Verordnung einer Hundeabgabe sind dem Anhang zu entnehmen.
DOKUMENTE:
Wasserbezugsgebühren 2025
20.12.2024Die Details zu den Wasserbezugsgebühren im Jahr 2025 sind dem Anhang zu entnehmen.
DOKUMENTE:
Kanalbenützungsgebühren 2025
20.12.2024Die Verordnung über die Einhebung von Kanalbenützungsgebühren im Jahr 2025 finden Sie anbei.
DOKUMENTE:
Gebühren für die Benützung der Abfallsammelstelle 2025
20.12.2024Die Gebührenverordnung zur Benützung der Abfallsammelstelle ist dem Anhang zu entnehmen.
DOKUMENTE:
Führen und Halten von Tieren - Leinenpflicht
01.08.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie eine Verordnung des Gemeinderates betreffend das Führen und Halten von Tieren. Diese Verordnung umfasst u.a. die Leinenpflicht, sowie die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot.
Details der Verordnung sind dem Anhang zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
DOKUMENTE:










