Verordnung

Waldbrandverordnung 2026

Verordnung

 

der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf vom 05.05.2026, mit welcher Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände angeordnet werden. Aufgrund des § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2023, wird verordnet:

 

§ 1

 Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Jennersdorf das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der in § 40 Abs. 2 des Forstgesetzes zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.

 

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt am 31. Oktober 2026 außer Kraft.

 

§ 3

 Übertretungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs.1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 dar und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro geahndet.

 

Jennersdorf, am 05.05.2026

Der Bezirkshauptmann:

Mag. Harald Dunkl


An der Amtstafel der Gemeinde Königsdorf

Angeschlagen am: 06.05.2026

Abgenommen am: 02.11.2026

Waldbrand VO 2026.pdf Dateigröße: 1,5 MB

Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle 2026

Die Gebührenverordnung zur Benützung der Abfallsammelstelle ist dem Anhang zu entnehmen.

VO Gebühr f.d.Ben.d. Abfallsammelstelle 2026.pdf Dateigröße: 796 KB

Kanalbenützungsgebühren 2026

Die Verordnung über die Einhebung von Kanalbenützungsgebühren im Jahr 2025 finden Sie anbei.

VO Kanalbenützungsgebühr 2026.pdf Dateigröße: 787 KB

Wasserbezugsgebühren 2026

Die Details zu den Wasserbezugsgebühren im Jahr 2025 sind dem Anhang zu entnehmen.

VO Wasserbezugsgebühr 2026.pdf Dateigröße: 781 KB

Hundeabgabe 2026

Die Details über die Verordnung einer Hundeabgabe sind dem Anhang zu entnehmen.

VO Hundeabgabe 2026.pdf Dateigröße: 776 KB

Führen und Halten von Tieren - Leinenpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie eine Verordnung des Gemeinderates betreffend das Führen und Halten von Tieren. Diese Verordnung umfasst u.a. die Leinenpflicht, sowie die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot.

Details der Verordnung sind dem Anhang zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

VO Leinenpflicht Beschluss 2023.pdf Dateigröße: 1,5 MB