Gemeindeförderungen

  • Wohnbau:

    Förderung € 1.000,–

    Auszahlung erfolgt in zwei Teilen:

    1. Teil: Nach Rohbaumeldung im Gemeindeamt
    2. Teil: Nach Erteilung der Benützungsfreigabe

    Förderungsvoraussetzung: Schaffung einer neuen Wohneinheit mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde und förderungswürdig nach dem Bgld. Wohnbauförderungsgesetz

  • Solaranlagen und Photovoltaikanlagen:
    • Förderung für die Errichtung einer Solaranlage:

    € 35,–/pro m² Fläche (max. für 20 m²) Förderbetrag bis max. € 700,–

    Auszahlung: Nach Vorlage der bezahlten Originalrechnung

    • Förderung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage:

    Anlage für Selbstverbrauch mit Überschuss-Einspeisung

    Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage (Land)

    Haupwohnsitz in der Gemeinde

    € 200,–/pro kWp (max. für 5 kWp) Förderbetrag bis max. € 1.000,–

  • Babybonus:

    € 200,– pro Kind (Sparbuch)Förderungsvoraussetzung: Der Hauptwohnsitz der Mutter und des Kindes muss in der Gemeinde begründet sein. Auszahlung: Nach Anmeldung des Neugeborenen

    € 200,– pro Kind (Gutscheine von einheimischen Betrieben) und
    Förderungsvoraussetzung: Besuch der Volksschule in Königsdorf

  • Übernahme der Kosten für Semestertickets für Studenten

    Die Kosten für das Semesterticket für Studenten mit Hauptwohnsitz in Königsdorf übernimmt zu  50 % das Land Burgenland und  zu 50 % die Gemeinde Königsdorf.