Förderung € 1.000,–
Auszahlung erfolgt in zwei Teilen:
- Teil: Nach Rohbaumeldung im Gemeindeamt
- Teil: Nach Erteilung der Benützungsfreigabe
Förderungsvoraussetzung: Schaffung einer neuen Wohneinheit mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde und förderungswürdig nach dem Bgld. Wohnbauförderungsgesetz