WOHNBAUFÖRDERUNG

Wohnbauförderung  € 1.000,–

 

Förderungsvoraussetzung:

Schaffung einer neuen Wohneinheit mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde und förderungswürdig nach dem Bgld. Wohnbauförderungsgesetz.
 

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen:

1. Teil: € 500,00 nach Rohbaumeldung im Gemeindeamt
2. Teil: € 500,00 nach Übermittlung der Fertigstellungsanzeige
 
 
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