Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß § 75 Abs. 3 der Bgld. Gemeindeordnung zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026, im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Rechnungsabschluss beim Gemeindeamt schriftlich Einwendungen einzubringen.
Die offizielle Kundmachung ist dem Anhang zu entnehmen.
Für den Bürgermeister
Ihre Gemeindeverwaltung
Kundmachung REAB 2025.pdf


