Im Gemeindefriedhof haben Sie die Möglichkeit der Erdbestattung oder die Aufbewahrung der Urne in einer Urnennische.
Für die Nutzung einer Urnennische ist ein einmaliger Betrag in der Höhe von € 1.800,– zu entrichten.
Das Nutzungsrecht umfasst die Urnennische, die Bereitstellung der Urnenplatte und einer Laterne.
Die Beschriftung bzw. Gravierung der Urnenplatte hat der Nutzer auf eigene Kosten vorzunehmen.
Laufende Gebühren:
Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren eine Grabstellengebühr erhoben. Die Grabstellengebühr beträgt für
1. Erdgräber für einfachen Belag 6,10 Euro jährlich
2. Erdgräber für mehrfachen Belag 9,20 Euro jährlich
3. gemauerte Grabstellen (Grüfte) 19,80 Euro/m²
4. Aschengrabstelle (Urnennische) 6,10 Euro jährlich