Führerschein

Nähere Informationen unter:

www.help.gv.at/

Seit 1. Oktober 2006 können Sie den Antrag auf Erteilung oder Ausdehnung einer Lenkberechtigung direkt bei der Fahrschule stellen.

ACHTUNG

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema „Verkehr“.

Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können – müssen aber nicht – umgetauscht werden. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden bzw. wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033gültig. Voraussetzung ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.

Amtsärztliche Untersuchungen oder Fahrschultest werden anlässlich der Fristverlängerung nicht vorgenommen.