Ab dem Sommersemester 2026 (Antragsfrist ab 01.März 2026) wird die Förderabwicklung durch das Land Burgenland neu organisiert. Die Antragstellung wird künftig ausschließlich über ein Online-Formular und nur mit ID Austria erfolgen. Eine Antragstellung über die Gemeinde ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten künftig ein schriftliches Zusicherungs- oder Ablehnungsschreiben. Für eine zusätzliche Gemeindeförderung benötigt die Gemeinde dieses Schreiben als entsprechenden Nachweis.
Alle wichtigen Informationen finden interessierte Studierende ab 05.03.2026 auf der Homepage des Landes Burgenland.


