Geschätzte Königsdorferinnen und Königsdorfer!
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass von der Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Kraftfahrgesetz (KFG) und das Führerscheingesetz geändert wurden.
Dabei kommt es zu wesentlichen Änderungen u.a. bei E-SCOOTERN, welche ab 01.05.2026 in Kraft treten.
- E-Scooter werden rechtlich als Fahrzeuge definiert
- An beiden Seiten des Lenkgriffs sind Blinker notwendig
- Der E-Scooter muss mit Bremsen, Hupe bzw. Klingel ausgestattet sein
- Weiße Rückstrahler nach vorne
- Rote Rückstrahler nach hinten
- Gelbe Rückstrahler auf beiden Seiten
- Bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht: weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
- Verbot eine zweite Person zu transportieren
- Alkohollimit bei 0,5 Promille
- keine Verwendung am Gehsteig erlaubt
- Helmpflicht bis 16 Jahre
Diese werden zusätzlich bildlich im Anhang dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung


