Sehr geehrte Damen und Herren,
nähere Details zur Verordnung zur Widmung von Teilflächen der GrNr. 1585 und 1608 in Öffentliches Gut der GrNr. 1607 können Sie dem Anhang entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Kundmachung Verordnung Widmungen Öffentliches Gut GrNr. 1607.pdf


