Das Land Burgenland fördert die Behebung von Katastrophenschäden, das sind Sachschäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursacht wurden.
Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind.
Anträge sind mittels veröffentlichtem Antragsformular unverzüglich, aber bis spätestens sechs Wochen nach Schadenseintritt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen.
Details und Richtlinien
Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes und in den Allgemeinen Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden festgelegt.
Fehlende Unterlagen können auch nach der Antragsstellung nachgereicht werden.
Information für Geschädigte
Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:
- Wohnsitzgemeinde
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Umweltschutz
- Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
- 057-600/2076
- Hotline: 057-600/3157
- E-Mail: katastrophenbeihilfe(at)bgld.gv.at
Antrag_KatFond2023.pdf


